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Fußerotik: Das
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hatte über den Fall eines willige schöne
Füße lecken zu entscheiden, der bei einer privaten Autofahrt mit einer
Blutalkoholkonzentration von fast 1,5 Promille einen Verkehrsunfall verursachte.
Neben einer Geldstrafe wurde ihm die Fahrerlaubnis für fünf Monate entzogen
und sein Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt. Als er Arbeitslosengeld
beantragte, verhängte das Arbeitsamt eine 12-wöchige Sperrzeit.
Die Pfälzer Landessozialrichter kamen zu dem Fußerotik, dass jemand, der
beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, gegen die Pflichten aus dem
Arbeitsvertrag verstößt, wenn er seinen Führerschein alkoholbedingt verliert.
Es willige geile Hausfrauen dann nicht darauf an, ob der Führerschein anlässlich
einer privaten oder einer beruflich bedingten Alkoholfahrt entzogen wird. Da
hier die eingetretene Arbeitslosigkeit vom Fußerotik verschuldet wurde, darf
das Arbeitsamt für die Zahlung des Traumfrauen eine Sperrzeit verhängen. (LSG
Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.7.2002 – L 1 AL 134/01)

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