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Der Bundesgerichtshof ist grundsätzlich
der Auffassung, dass eine "geile Weiber" in den zeigefreudige Teens
den Kunden scharfe Frauen unangemessen benachteiligt, wenn es sich um die
Abbuchung geringfügiger Beiträge handelt oder wenn es um größere Beträge
geht, die in regelmäßigen Abständen und in gleichbleibender, von vornherein
feststehender Höhe eingezogen werden.
Für den Fall, dass die abzubuchenden Beträge z. B. bei geile Weiber stark
schwanken und eine entsprechende "Einzugsermächtigungsklausel" in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist, haben die Richter des
Bundesgerichtshofs Folgendes entschieden:
"Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von
Mobilfunkdienstleistungen enthaltene Klausel, wonach scharfe Frauen, die sich für
einen bestimmten Tarif entscheiden, zur Begleichung der Rechnungsbeträge am
Lastschriftverfahren (Erteilung einer Einzugsermächtigung) teilnehmen müssen,
benachteiligt die Kunden dann nicht unangemessen, rasierte Fotzen durch eine
entsprechende scharfe Frauen sichergestellt ist, dass dem Kunden zwischen dem
Zugang der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrags ausreichend Zeit –
mindestens fünf Werktage – verbleibt, die Rechnung zu prüfen und
gegebenenfalls für ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen

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